Am 25. Mai 2018 ist es soweit. Das neue Datenschutzrecht (DSGVO, BDSG_neu) wird angewendet. Alle europäischen Unternehmen müssen bis dahin eine Vielzahl neuer Standards umsetzen. Dazu zählen u.a. das neue Transparenzverfahren, die Erfüllung neuer Compliance - Verpflichtungen, eine datenschutzrechtliche Risikoinventur sowie die Umstellung bestehender Verträge in puncto Datenschutz. Anderenfalls drohen neben erheblichen Bußgeldern (bis zu 20.000.000,00 €) Imageverluste sowie Haftungsrisiken für die Geschäftsführer. Unser Infoabend setzt genau hier an und gibt einen ersten Überblick über die Pflichten und zeigt auf, wie diese schrittweise umgesetzt werden können.
Darüber hinaus gehen die Referenten auf Ihre individuellen Fragen ein |